Das Familiengericht hat die Aufgabe, in familienrechtlichen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu lösen, die im Zusammenhang mit Ehe, Scheidung, Unterhaltsfragen, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption, Vormundschaft und anderen familienbezogenen Angelegenheiten stehen.
Zu den konkreten Aufgaben eines Familiengerichts gehören beispielsweise die Entscheidung über Scheidungen, die Festlegung von Unterhaltszahlungen, die Regelung des Sorgerechts für minderjährige Kinder, die Klärung von Vaterschaftsfragen und die Genehmigung von Adoptionen.
Das Familiengericht arbeitet dabei im Sinne des Kindeswohls und versucht, Konflikte aufzulösen und Lösungen zu finden, die im besten Interesse der betroffenen Familienmitglieder liegen.
Die Schnittmenge zwischen dem Familiengericht und dem/der Verfahrensbeistand/-Beiständin besteht darin, dass der Verfahrensbeistand im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens tätig wird und vom Familiengericht bestellt wird.